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Die 65-%-Regel & das neue Heizungsgesetz

Die starre 65-%-Pflicht ist seit dem 29. Juli 2026 gestrichen – das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist in Kraft. Hier steht, was seitdem gilt, was ab 2029 kommt – und warum Dämmung und Fenster ohnehin nie darunter fielen.

einfach erklärt amtliche Quellen Stand August 2026
NEU · SEIT 29. JULI 2026

Das neue Heizungsgesetz gilt

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226) und ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Es löst das bisherige „Heizungsgesetz" ab. Weitere Teile folgen gestaffelt: der neue Energieausweis zum 1. Januar 2027, der Nullemissionsstandard 2028 und 2030.

Das Wichtigste in einem Satz: Die starre 65-%-Pflicht ist ersatzlos gestrichen, an ihre Stelle tritt ab 2029 eine „Biotreppe" mit langsam steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe. Deine Förderung bleibt – sie wurde am 21. Juli 2026 neu geregelt. Details weiter unten – verbindlich ist stets der aktuelle Stand beim GEG-Portal des Bundes ↗.

Die 65-%-Regel war jahrelang das Herzstück des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Jede neu eingebaute Heizung sollte so betrieben werden, dass mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbarer Energie stammt. Mit dem neuen GModG wird diese starre Vorgabe gestrichen. Zwei Grundsätze bleiben aber unverändert und sind für dich das Wichtigste: Es geht immer nur um die Heizung selbst (nicht um Dämmung oder Fenster), und bestehende, funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden – niemand muss eine intakte Anlage herausreißen.

Fallen Dämmung oder neue Fenster darunter? Nein.

Die Heizungs-Anforderungen (ob alte 65-%-Regel oder neue Biotreppe) betreffen ausschließlich die Wärmeerzeugung – also die Heizung. Dämmung, Fenster, Dach und Fassade gehören zur Gebäudehülle und laufen über eine andere Schiene: Wenn du sie erneuerst, gelten eigene technische Höchstwerte (U-Werte), aber keine Heizungs-Quote. Gefördert werden sie über die BEG mit 15–20 % Zuschuss. Mehr dazu im Ratgeber Dämmung-Förderung.

Klimafreundlich heizen – welche Optionen es gibt

Kurz: Vorgeschrieben ist keine dieser Optionen mehr. Gefördert wird aber nur, wer klimafreundlich heizt – Gas und Öl gehen leer aus.

Seit dem Wegfallder 65-%-Pflicht ist keine dieser Optionen mehr vorgeschrieben. Interessant bleiben sie trotzdem: Sie senken die Betriebskosten, umgehen die Biotreppe ab 2029 und den steigenden CO₂-Preis – und nur für sie gibt es Förderung. Du musst dich dabei nicht zwingend für die Wärmepumpe entscheiden:

Was seit dem 29. Juli 2026 gilt

Kurz: Du entscheidest wieder selbst, welche Heizung eingebaut wird. Keine Austauschfristen, kein Zwang – funktionierende Anlagen dürfen bleiben. Die Förderung läuft trotzdem weiter.

Mit dem Inkrafttreten des GModG istdie Lage für Eigentümer deutlich einfacher geworden:

Wichtig: Dass keine Pflicht mehr besteht, heißt nicht, dass sich eine fossile Heizung rechnet. Ab 2029 greift die Biotreppe, und der CO₂-Preis steigt weiter. Wer auf Wärmepumpe oder Fernwärme umsteigt, umgeht beides und sichert sich zusätzlich die Förderung.

Was hat sich mit dem GModG geändert?

Kurz: Die 65-%-Pflicht ist weg, dafür kommt ab 2029 die „Biotreppe": Neue Gas- und Ölheizungen müssen dann einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe verfeuern.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat das „Verbotsprinzip" der 65-%-Regel durch ein flexibleres Modell ersetzt. Die wichtigsten Punkte:

Ab JahrMindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe
202910 %
203015 %
203530 %
204060 %
2045100 % (klimaneutral)

Stand: 4. August 2026. Das GModG wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226); der Heizungsteil gilt seit dem 29. Juli 2026. Quellen: Deutscher Bundestag, GEG-Portal des Bundes.

Und die Förderung? Bleibt.

Die gute Nachricht für deine Planung: Die Heizungsförderung über die KfW bleibt bestehen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen – 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und ein nach Einkommen gestaffelter Bonus. Der Deckel liegt bei 70 %, bei geringem Einkommen bei 80 %. Rechne dein Vorhaben unverbindlich im Wärmepumpen-Rechner durch oder lies den Ratgeber Wärmepumpe-Förderung.

Passt dazu

Überleg dir zuerst, welche Heizleistung dein Haus braucht und welches System passt – dann prüfe die Förderung.

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Die 65-%-Regel – die Details

Klapp auf, was dich interessiert – oben bleibt alles übersichtlich, hier gehst du in die Tiefe.

Was zählt als klimafreundliche Heizung?

Als klimafreundlich gelten u. a. Wärmepumpe, Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme), Stromdirektheizung (bei gut gedämmten Gebäuden), Solarthermie, Biomasse (Holz/Pellets unter Auflagen) und Hybridheizungen. Seit dem GModG sind auch Gas- und Ölheizungen wieder möglich; ab 2029 müssen sie die steigenden Beimischquoten der Biotreppe erfüllen.

Muss ich meine funktionierende Heizung austauschen?

Nein. Es gilt Bestandsschutz: Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Seit dem 29. Juli 2026 gibt es ohnehin keine 65-%-Pflicht mehr, auch nicht beim Neueinbau.

Was passiert, wenn meine Heizung plötzlich kaputtgeht?

Seit dem Wegfall der 65-%-Pflicht ist der Havariefall entspannt: Du darfst reparieren oder frei ersetzen, ohne eine bestimmte Technik einbauen zu müssen. Trotzdem lohnt der Blick auf die Förderung – der Antrag muss vor dem Auftrag an den Handwerker gestellt werden.

Fallen Dämmung und neue Fenster unter die Regel?

Nein. Die 65-%-Regel betraf ausschließlich die Heizungsanlage. Dämmung, Fenster und Gebäudehülle sind separat geregelt (Anforderungen des GModG + eigene Förderung). Mehr im Ratgeber Dämmung-Förderung.

Sind neue Gasheizungen komplett verboten?

Nein. Seit dem GModG sind neue Gas- und Ölheizungen wieder ohne Auflagen erlaubt. Sie müssen aber ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe beimischen (Biotreppe: 10 % ab 2029, bis 100 % ab 2045). Eine Beratung vor dem Einbau einer fossil betriebenen Heizung bleibt sinnvoll – die Beimischung und der CO₂-Preis wirken über die gesamte Laufzeit.

Was ist eine Hybridheizung?

Eine Kombination aus zwei Wärmeerzeugern, z. B. Wärmepumpe für den Normalbetrieb plus ein Spitzenlast-Kessel für sehr kalte Tage. Seit dem Wegfall der 65-%-Pflicht ist sie keine Erfüllungsoption mehr, sondern schlicht eine technische Möglichkeit – für die Förderung zählt, dass der Wärmepumpen-Teil die KfW-Anforderungen erfüllt.

Pflicht heißt nicht Förderung – wie hängt beides zusammen?

Die 65-%-Regel war eine gesetzliche Anforderung, keine Förderung – und sie ist entfallen. Die Förderung gibt es unabhängig davon weiter: Wer von einer fossilen Heizung auf z. B. eine Wärmepumpe umsteigt, kann sich attraktive Zuschüsse sichern. Details im Ratgeber Wärmepumpe-Förderung.

Wo steht das verbindlich?

Maßgeblich ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Der Bundestag hat es am 10. Juli 2026 beschlossen, verkündet wurde es am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226); der Heizungsteil gilt seit dem 29. Juli 2026. Den amtlichen, jeweils aktuellen Stand findest du beim GEG-Portal des Bundes und bei gesetze-im-internet.de. Stand: 4. August 2026.

Häufige Fragen

Gilt die 65-%-Regel noch?

Nein, sie ist gestrichen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 verkündet und gilt seit dem 29. Juli 2026. An die Stelle der starren 65-%-Pflicht tritt ab 2029 die Biotreppe.

Was ist die Biotreppe?

Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, müssen aber einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe (Biogas, Bio-Öl, Wasserstoff) nutzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 und ab 2045 klimaneutral.

Muss ich meine alte Heizung austauschen?

Nein. Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Mit dem Wegfall der 65-%-Pflicht sind auch die früheren Austauschfristen nach Gebäudealter entfallen.

Ändert sich etwas an der Förderung?

Die Heizungsförderung über die KfW bleibt bestehen. Seit 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und ein nach Einkommen gestaffelter Bonus. Der Deckel liegt bei 70 %, bei geringem Einkommen bei 80 %. Verbindlich sind KfW und BAFA.

Fallen Dämmung und Fenster darunter?

Nein. Die Heizungs-Anforderungen betreffen nur die Wärmeerzeugung. Dämmung, Fenster, Dach und Fassade gehören zur Gebäudehülle und haben eigene Anforderungen (Höchst-U-Werte bei Erneuerung) und eine eigene Förderung über die BEG: 15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan zusätzlich 5 % auf den Kostenanteil über 30.000 €.

Stand: 4. August 2026. Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist das offizielle GEG-Portal des Bundes.

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