Berechne…
Förderbär rechnet…

Wärmepumpen-Förderung & Kosten berechnen

Wie viel Förderung bekommst du für deine neue Wärmepumpe? Gib ein paar Eckdaten ein und sieh sofort deine mögliche Quote (bis 70 % über KfW 458, 80 % bei geringem Einkommen), den Zuschuss und deinen Eigenanteil – jetzt mit Einkommens­staffel und Kinder-Bonus.

kostenlos ohne Anmeldung mit offizieller Quelle

Wärmepumpen-Rechner

Der Austausch einer funktionierenden Gas- oder Ölheizung im selbstgenutzten Haus schaltet den Klimageschwindigkeitsbonus (+16 %) frei.
Steht in deinem Steuerbescheid – bei Familien oft deutlich niedriger als das Brutto. Staffel: bis 30.000 € +40 %, bis 40.000 € +30 %, bis 50.000 € +10 %.
Leben minderjährige Kinder im Haushalt, werden einmalig 10.000 € abgezogen (unabhängig von der Anzahl) – so rutschen mehr Familien in den Bonus.
Typisch für ein Einfamilienhaus: rund 20.000 – 35.000 €. Förderfähig sind max. 28.000 € (1. Wohneinheit).

So funktioniert die Wärmepumpen-Förderung

Neu ab 21. Juli 2026: Die Heizungsförderung (KfW 458) wurde umgestellt – für viele Haushalte fällt sie jetzt sogar höher aus. Jeder Antrag startet bei 30 % Grundförderung. Wer eine funktionierende Gas- oder Ölheizung im selbstbewohnten Haus ersetzt, bekommt zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus (+16 %). Dazu kommt der einkommensabhängige Bonus, jetzt gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: +40 % bis 30.000 €, +30 % bis 40.000 €, +10 % bis 50.000 €.

Besonders für Familien: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden einmalig 10.000 € vom anrechenbaren Einkommen abgezogen – so erreichen mehr Familien die höheren Bonusstufen. In Summe sind bis zu 70 % möglich – 80 % nur bei einem anzusetzenden Einkommen bis 30.000 €. Bezogen ist das auf maximal 28.000 € förderfähige Kosten (erste Wohneinheit), also bis zu 22.400 € Zuschuss. Der Effizienzbonus für natürliche Kältemittel ist mit der Reform entfallen.

Der Rechner oben schätzt deine mögliche Quote, den Zuschuss und den verbleibenden Eigenanteil. Die aktuellen Konditionen gelten bis Ende Januar 2027, danach sinken einzelne Bestandteile halbjährlich. Für die genaue Zusage ist der KfW-Bescheid maßgeblich. Stand: 21.07.2026 · Quelle: KfW 458.

Warum mit Förderbär rechnen?

Unabhängig

Kein Hersteller, kein Verkaufsinteresse – wir empfehlen keine Marke, sondern zeigen deine Förderung neutral.

Ganzes Vorhaben

Nicht nur die Wärmepumpe: auch Dämmung (BAFA), Steuerbonus § 35c und Photovoltaik – im Förder-Check kombiniert.

Ohne Anmeldung

Sofort rechnen, keine Pflicht-E-Mail, keine Datenweitergabe. Quellen und Stand-Datum immer dabei.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt es 2026 für eine Wärmepumpe?

Über die KfW 458 gibt es 30 % Grundförderung. Dazu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus (+16 % beim Austausch einer funktionierenden Gas-/Ölheizung) und der einkommensabhängige Bonus (+40 % bis 30.000 €, +30 % bis 40.000 €, +10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen; einmalig −10.000 € bei mind. einem minderjährigen Kind). So sind bis zu 70 % möglich, bei einem anzusetzenden Einkommen bis 30.000 € bis zu 80 % – gedeckelt auf 28.000 € förderfähige Kosten je erster Wohneinheit, also bis zu 22.400 € Zuschuss. Stand 21.07.2026, gültig bis Ende Januar 2027.

Warum Förderbär und nicht der Rechner eines Herstellers?

Hersteller-Rechner sind meist auf die eigenen Geräte und den Verkauf im Einfamilienhaus zugeschnitten. Förderbär ist herstellerunabhängig und rechnet dein ganzes Vorhaben durch – Wärmepumpe (KfW 458), Dämmung (BAFA), Steuerbonus § 35c und Photovoltaik – plus den kostenlosen Förder-Check, der die für dich passenden Programme zusammenstellt. Ohne Anmeldung, ohne Verkaufsinteresse.

Brauche ich einen Energieberater für die Wärmepumpen-Förderung?

Für die KfW 458 ist kein Energieberater vorgeschrieben – die Antragstellung läuft über die KfW und einen Fachbetrieb. Bei Dämmmaßnahmen kann die technische Bestätigung seit dem 21.07.2026 auch dein Fachbetrieb übernehmen. Ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte ist Pflicht, wenn du die geförderte Fachplanung und Baubegleitung in Anspruch nimmst – und immer für den iSFP.

Kann ich Wärmepumpe und Steuerbonus kombinieren?

Nein, für dieselbe Maßnahme gilt entweder die BEG-Förderung (KfW 458) oder der Steuerbonus nach § 35c – nicht beides. Der Zuschuss ist bei der Wärmepumpe meist deutlich attraktiver.

Bald: dein ganzes Vorhaben an einem Ort planen und direkt mit Händlern & Handwerkern verbinden – auf Shop And Connect. Trag dich ein, wir melden uns zum Start.